AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzt durch die Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Diese gelten  für alle Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern abschließen, auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Andere Bedingungen gelten nur dann,  wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen Verbindlichkeit mit Eingang einer Auftragsbestätigung.

Auftragserteilung

Auftragserteilungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie für Fehler durch undeutlich geschriebene Auftragserteilungen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Die in der Auftragserteilung angegebenen Fertigstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, unverbindlich.

Preise

Das Entgelt unserer Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsabgabe und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als einer Woche, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreis- und Lohnerhöhungen eine entsprechende Preiskorrektur bei Auftragserteilung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wünscht der Auftraggeber vor Auftragserteilung einen Entwurf, Muster oder Prototypen zur Ansicht und wird der Auftrag zur Durchführung nicht innerhalb 10 Tagen ab Zugang des Entwurfes, Musters oder Prototypen erteilt, sowie die Entwürfe, Muster oder Prototypen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben, so werden diese zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet.

Fertigstellung und Abnahme

Werden wir an der Fertigstellung oder rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Materiallieferanten, die nachweislich für uns von erheblichem Einfluss sind, oder durch Krankheit etc. gehindert, so verlängert sich die Frist angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadenersatz unsere Liefer- und Leistungsfrist. Waren werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Rechnung vom Herstellungsort versandt. Die Haftung für die Ware geht auf den Auftraggeber über, wenn die Ware unseren Betriebsbereich verlässt und an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben wurde. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden, Ersatzansprüche diesem gegenüber geltend zu machen. Der Auftraggeber bzw. Empfänger hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn Sie innerhalb von einer Woche erfolgt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, so gilt unsere Ware als unwiderruflich abgenommen in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität und unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ist ausgeschlossen, es sei denn, es handele sich um verdeckte Mängel.

Lieferung

Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich bestätigt haben, sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor. Die Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht besteht nicht.

Zahlungsbedingungen

Solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis ab Rechnungsstellung und Lieferung fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung wird nicht bestritten. Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten erst als erfüllt, wenn wir über die Gegenwert verfügen können. Durch Scheck- oder Wechselzahlungen entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Bei 14-tägigem Zahlungsverzug berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 5% der Gesamtforderung. Verzugszinsen werden 14-tägig nach Fälligkeit mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen und wegen aller Ansprüche Bürgschaft oder andere Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, inkl. Nebenforderungen, aus dem jeweiligen Vertrag, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen zur Vertragserfüllung von uns gelieferten und montierten Waren vor. Gegenüber unseren Geschäftspartnern, die Kaufleute sind, gilt dieser Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher jeweils bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Auftraggeber ist ermächtigt, über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an Dritte im ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Er tritt uns schon jetzt sämtliche Forderungen aus solchen Veräußerungsgeschäften ab. Auf unser Verlangen teilt unser Auftraggeber diese Abtretung seinen Abnehmern schriftlich mit und erteilt uns die erforderlichen Auskünfte über seine Geschäfte mit diesen Abnehmern.

Haftung

In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Wir haften nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten  oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen und den Schutz von Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Eine Gewährleistung wird nur für Material und Verarbeitung, nicht für die Standzeit übernommen. Es handelt sich um abnutzbare Teile, deren Einsatzbedingungen außerhalb unseres Einflusses stehen.

Gewährleistung

Jede Ware, gleich ob angeliefert oder vom Kunden abgeholt, und jede Leistung sind sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt dabei die Anzeige innerhalb von einer Woche. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handele sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist zu setzen.

Führt unser Geschäftspartner oder ein von ihm beauftragter Dritter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung des Mangels oder seiner Nachbesserung in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel vor Ort zu prüfen, ansonsten geht der Gewährleistungsanspruch verloren. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt auch für versteckte Mängel. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbaukosten, sowie von Schäden, die nicht den Vertragsgegenstand selbst betreffen, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber einen Entwurf, Muster oder Prototypen erhalten und diesem entsprechend den Auftrag erteilt, so gilt dieser Entwurf, Muster oder Prototyp als für das Werk bindend.

Rücktritt vom Kauf, Umtausch

Rücktritt von einem Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bei Auftragrücktritt sind uns bereits entstandene Kosten zu ersetzen. Bei Warenumtausch oder Warenrückgabe werden 20% des vereinbarten Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens berechnet. Aufgrund dieser Schadenspauschale wird dem Kunden nicht die Möglichkeit des Nachweises abgeschnitten, dass im konkreten Fall kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Schutzrechte

Alle Entwürfe, Muster oder Prototypen bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Wir bleiben Inhaber der daran bestehenden Schutz- und Urheberrechte. Bei Ausführungsvorgaben durch den Auftraggeber, sichert uns dieser zu, dass diese keine gewerblichen Schutz- und Urheberrechte Dritter berühren und dass solche Rechte durch die Bereitstellung nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht.

Exportkontrolle- Warenursprung

Der Lieferant ist verpflichtet, bei Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten.

Der Lieferant haftet insbesondere dafür, dass durch Lieferung der Liefergegenstände keine Embargobestimmungen des UN- Sicherheitsrats, der Europäischen Kommission oder nationaler Gesetzgeber verletzt oder missachtet werden. Der Lieferant ist ausschließlich für die ordnungsgemäße Ausfuhr aller Liefergegenstände aus dem Versendungsland verantwortlich und verpflichtet sich insbesondere dazu, alle im Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie den handelsrechtlichen Ursprung und die ECCN des Liefergegenstandes insbesondere bei Einschlägigkeit der US Export Administration Regulations (EAR) oder International Traffic in Arms Regulations (ITAR) schriftlich im Angebot anzugeben.

Die gelieferte Ware muss die Ursprungsbedingungen der Präferenzabkommen der EU erfüllen, falls in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Gegenteiliges ausgesagt wird.

Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die bezüglich unserer Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen personenbezogenen Daten, gleich ob sie vom Lieferanten selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

Abwehrklausel

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechtes ist Nürnberg. Absprachen ändern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

 

Stand: 01.2013